Profitieren Sie von staatlichen Fördermitteln, maßgeschneiderten Sanierungskonzepten und nachhaltigen Lösungen für Ihr Gebäude mit Ihrem zertifizierten Energieberater.
Energieberatung nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude
Das Unternehmen klimaneutral machen,
um Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit sinnvoll zu kombinieren. Mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Emissionen reduzieren können und wie Sie Ihr Unternehmen klimaneutral machen können, möchten ich gerne gemeinsam mit Ihnen erarbeiten – für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens und unserer Umwelt.
Bei Nichtwohngebäuden werden Energieberatungen im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich von der Beratung für Wohngebäude. Während bei Wohngebäuden primär der Energieverbrauch im häuslichen Alltag betrachtet wird, sind Nichtwohngebäude oft komplexer: Sie verfügen über unterschiedliche Nutzungszonen, aufwendige Anlagen- und Lüftungssysteme sowie stark schwankende Betriebszeiten. Das erfordert eine detailliertere Analyse, auf Basis der DIN V 18599 oder DIN EN 16247.
In vier Schritten zum energetischen Gebäude
2 Analyse des Ist-Zustands
Bevor es an die Planung geht, analysieren wir den energetischen Ist-Zustand ihrer Immobilie.
3 Planung und Berechnung
Planung der Maßnahme und berechnen der energetischen Kennwerte sowie der Bilanzierung.
Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung sowie Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung.
Anschließend wird ein Sanierungsfahrplan ausgestellt. Darin soll die energetische Qualität des Gebäudes umfassend einerseits für den Ist-Zustand und andererseits für den Ziel-Zustand ( hierzu einen Vergleich ermöglichend ), sowie gegebenenfalls für die jeweils vorgeschlagenen Maßnahmenpakete abgebildet werden. Der Sanierungsfahrplan kann in Abstimmung mit dem Energieberater ein bis fünf Maßnahmenpakete umfassen.
Diese sollen zu den Zukunftsplänen der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und Unternehmen passen.
Nur wenn alle Akteure auf der Baustelle Hand in Hand arbeiten, kann am Ende die hochwertige energetische Qualität eines Bau- oder Sanierungsvorhabens sichergestellt werden. Diesen Schnittstellen sollte daher besondere Beachtung geschenkt und die beteiligten Gewerke frühzeitig miteinander in den Austausch gebracht werden.
Auch aus diesem Grund ist bei der Beratung, Planung und Umsetzung die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (Sachverständigen) im Rahmen einer energetischen Baubegleitung empfehlenswert.
Die Zahl der Baustellentermine wird, je nach Komplexität des Gebäudes, mit dem Bauherrn gemeinsam festgelegt.
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Energieberatung Nichtwohngebäude
Sanierung oder Neubau
Baubegleitung
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Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen, Dämmung der Gebäudehülle, an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Wärmeerzeugung - Gebäudenetze
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.


Heizungsoptimierung
Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Ziel ist es die Energieeffizienz der Anlagen zu erhöhen, beispielsweise mit hydraulischem Abgleich oder Austausch der Heizungspumpe.
Anlagentechnik
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme

Förderprogramme für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Über die BEG können energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden finanziell unterstützt werden, z.B. Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, etc.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Relevant für Unternehmen, die sich an Nah- oder Fernwärmenetze anschließen oder selbst Wärmenetze (kein Gebäudenetz) betreiben.
KFW Förderprogramme
Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen, z.B. Gebäudesanierungen, Heizungsmodernisierung oder Digitalisierung von Energiesystemen.
BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Einzelmaßnahmen wie der Austausch alter Heiztechnik durch Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Solarthermie können gefördert werden. Auch Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen sind förderfähig.
Voraussetzung für viele dieser Programme ist ein zuvor erstellter, förderkonformer Energieberatungsbericht. Unternehmen, die frühzeitig in eine qualifizierte Energieberatung investieren, schaffen damit die Basis für eine solide und finanziell unterstützte Umsetzung ihrer Effizienzmaßnahmen.
Ein breites Netzwerk für ihr Projekt
Mit einem starken Netzwerk aus Fachplanern und Handwerkern bieten wir eine umfassende Unterstützung.




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